Der Kommentar
Jahresabschlusserstellung mit Plausibilitätsbeurteilung - Segen oder Fluch?
Kommentar von Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Willi Spies
Man schrieb das Jahr 2001 als die krisengeschüttelte deutsche Kreditwirtschaft die Ansicht äußerte, für die Offenlegung der wirtschaftlichen Verhältnisse nach § 18 KWG seien bei Kreditvolumina ab 500.000 DM nur noch von Wirtschaftsprüfern geprüfte Jahresabschlüsse geeignet.
Das konnten die Steuerberater nicht auf sich sitzen lassen, drohte doch ihre Reputation und auch ihr Umsatz Schaden zu nehmen.
Die Bundessteuerberaterkammer konterte mit neuen Anweisungen für die Erstellung von Jahresabschlüssen durch Steuerberater und der Plausibilitätsbeurteilung für Jahresabschlüsse.
Dabei orientierte man sich an der Stellungnahme des Hauptfachausschusses HFA 4/1996 des Instituts der Wirtschaftsprüfer. Jahresabschlüsse ohne Plausibilitätsbeurteilung reichen den kreditgebenden Banken seitdem bei größeren Engagements nicht mehr aus.
Unterschwellig hoffte der Berufsstand wohl auch, mit der ergänzenden Plausibilitätsbeurteilung einen erweiterten Dienstleistungsumfang abrechnen zu können.
Angesichts der schwierigen wirtschaftlichen Situation vieler Mandanten fiel diese Hoffnung allerdings nicht überall auf fruchtbaren Boden. Worüber sich die Standesvertreter wohl auch nicht so ganz klar gewesen sein dürften, ist die Tatsache, dass jede ernsthaft durchgeführte Plausibilitätsbeurteilung zwangsläufig die Vornahme entsprechender Prüfungshandlungen impliziert, etwa im Rahmen der Prüfung des internen Kontrollsystems oder der Bewertung der Bestände oder Forderungen.
Hierzu dürfte aber vielen Steuerberatern die Zeit und die spezifischen Prüferkenntnisse fehlen; hinzukommen der Kostendruck und der häufig andere Blickwinkel. Es kommt eben jetzt nicht mehr nur darauf an, was unter Steueroptimierungsgesichtspunkten „unten“ als Gewinn herauskommen soll.
Auch ist kaum geklärt, wie weit die Prüfungshandlungen überhaupt reichen müssen; die Grenzen zwischen Abschlusserstellung und -prüfung sind fließend. Wer sich als Steuerberater zu einer Bestätigung der Plausibilität des Zahlenwerks ohne Vornahme weit reichender Prüfungshandlungen hinreißen lässt, wird im Schadenfall kaum auf die Kulanz seiner Berufshaftpflicht rechnen dürfen; dabei ist nicht nur die Prüfung selbst, sondern auch deren umfassende formale Dokumentation von entscheidender Bedeutung.
Es wird daher wohl nur eine Frage der Zeit sein, bis sich auch die Steuerberater einer umfassenden, dem Peer Review nachgebildeten Überprüfung ihrer Arbeitsabläufe unterziehen werden müssen. Zugleich wird es zu stetig steigenden Versicherungsprämien in der Berufshaftpflicht kommen.
Nicht umsonst sind die Versicherungsprämien für Wirtschaftsprüfer derzeit bereits erheblich höher als die Prämien für die nur steuerberatenden Berufskollegen. Gewinner der Entwicklung sind letztlich die sog. schutzwürdigen Dritten und damit die Banken, die im Fall von Kreditausfällen verstärkt Rückgriffsmöglichkeiten gegenüber der Beraterschaft untersuchen werden.
Der Wettbewerbsdruck wird damit – durch die Hintertür – insgesamt weiter zunehmen, die klassischen „Einzelkämpfer“ werden es zunehmend schwerer haben, allein am Markt zu bestehen.
Ob sich die Plausibilitätsbeurteilung für Jahresabschlüsse damit als der erhoffte Segen für den Berufsstand erweisen wird, steht daher ernsthaft in Frage. Manch einer wird sich die guten alten Zeiten zurückwünschen, als man das Zahlenwerk noch mit dem schlichten Vermerk schmückte „Erstellt nach den Angaben unseres Mandanten, eine Prüfung der Wertansätze hat nicht stattgefunden“.


