Steuern aktuell
Betriebliche Altersversorgung - Buch mit sieben Siegeln oder Chance für die Personalpolitik? - Teil 3
von Manfred Baier
Auswirkung der Betrieblichen Altersversorgung (bAV) auf das Rating
Gerade unmittelbaren Pensionsverpflichtungen, das heißt Direktzusagen, wird eine nachteilige Wirkung auf das Rating nachgesagt. Dies hat im Wesentlichen zwei Ursachen. Zum einen führt die Rückstellungsbildung zu einer Bilanzverlängerung. Bilanzkennzahlen, wie zum Beispiel die Eigenkapitalquote, die sich an der Bilanzsumme orientiert, werden dadurch tendenziell schlechter. Ein zweiter wesentlicher Nachteil besteht darin, dass Pensionszusagen zum großen Teil nicht bzw. nicht ausreichend gedeckt sind oder lediglich auf Basis der Heubeck-Teilwerte ausfinanziert sind. Die tatsächlichen Verpflichtungen liegen in der Regel 30 bis 40 Prozent über den nach § 6a EStG berechneten Rückstellungswerten. Die Pensionszusagen sind deshalb im besten Fall zu 30 bis 40 Prozent ungedeckt oder nicht ausfinanziert, im Durchschnitt circa 50 bis 70 Prozent. Im schlechtesten Fall besteht überhaupt keine Finanzierung. Auch sind die tatsächlichen Verpflichtungen, wie sie durch Langzeitanalysen über die nächsten 50 Jahre transparent werden würden, nicht bekannt. Neben den erheblichen betriebswirtschaftlichen Risiken bestehen in diesen Fällen auch negative Auswirkungen auf das Rating. Positiv auf das Rating als qualitativer Faktor wirkt sich stets ein sinnvolles und durchdachtes bAV-System zur Motivation und Mitarbeiterbindung aus.
Bestehende Altersversorgungssysteme
Nahezu alle Altersversorgungssysteme weisen einen erheblichen Sanierungs- und Optimierungsbedarf auf. Neben der Beseitigung arbeitsrechtlicher Risiken, der Regelung aller regelungsbedürftigen Sachverhalte in einer Versorgungsordnung, ist es oft die Integrierung in ein bestehendes Vergütungssystem unter der Berücksichtigung verschiedenster Komponenten. Hierbei handelt es sich um eine komplexe betriebswirtschaftliche und arbeitsrechtliche Aufgabe.
Fazit
Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass betriebliche Altersversorgung durchaus risikofrei, zumindest aber risikoarm für den Arbeitgeber ausgestaltet werden kann. Es handelt sich um ein interdisziplinäres, komplexes und anspruchsvolles Beratungsthema und erfordert in der Regel ein Zusammenwirken von Rechtsanwälten, Steuerberatern, Versicherungsmathematikern und, soweit es um die Rückdeckung geht, spezialisierten Finanzdienstleistern. Eine Vielzahl betriebswirtschaftlicher Möglichkeiten bietet Chancen, die weit über den reinen Versorgungsgedanken hinausgehen. In Zukunft wird sich die bAV immer mehr zu einem attraktiven Instrument innovativer und moderner Vergütungssysteme entwickeln.

