Lateinamerika
Aktuelle Entwicklungen zu Verrechnungspreisen im brasilianischen Steuerrecht
von Michael Bäck
Bereits im Auslandsbrief Juni 2006 haben wir über eine Sonderregelung zur Bestimmung der Angemessenheit von Verrechnungspreisen bei Exportgeschäften berichtet.
Diese Sonderregelung wurde mit Gesetzesbestimmung vom 29. Dezember 2006 („Instrução Normativa N° 703) nunmehr auch auf das Kalenderjahr (= Steuerjahr) 2006 übertragen, allerdings in geänderter Form. Demnach dürfen die in Brasilien erfassten Exporterlöse infolge der fortgesetzten Aufwertung des brasilianischen Real (BRL) im Jahr 2006 beim rechnerischen Vergleich mit den Verkaufserlösen im Inland mit einem Faktor in Höhe von 1,29 (im Vorjahr 1,35) multipliziert werden, um die Angemessenheit der Exportpreise festzustellen. Den gemäß den steuerlichen Vorschriften ermittelten Referenzpreisen wird hierdurch eine betragsmäßig höhere Ist-Größe gegenübergestellt, was die Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Untergrenze von Exportumsätzen an verbundene Unternehmen im Ausland auch im Jahr 2006 erheblich erleichtert.
Die Sonderregelungen traten mit ihrer Veröffentlichung in Kraft. Es ist zu beachten, dass die genannten Sonderregelungen nur für die Kalenderjahre 2005 bzw. 2006 und nur für Exportgeschäfte Anwendung finden, nicht aber auf Importgeschäfte. Für diese gelten unverändert die erheblich restriktiveren allgemeinen Bestimmungen.

