Lateinamerika

Kilometerpauschale ist steuerpflichtiger Arbeitslohn
von Michael Bäck

Die brasilianische Bundesfinanzverwaltung hat durch eine ihrer Regionalbehörden im Oktober 2006 eine neue Richtlinie veröffentlicht.

In dieser wird festgestellt, dass die pauschale Erstattung von Kosten an Arbeitnehmer für die Benutzung des eigenen Kraftfahrzeugs in Form von „Kilometerpauschalen" stets als Arbeitsentgelt zu werten ist. Das hat zur Folge, dass derartige Bezüge zum einen dem Abzug von Lohnsteuer (IRRF, Imposto de Renda Retido na Fonte, IRRF) durch den Arbeitgeber zu unterwerfen und zum anderen als steuerpflichtiges Arbeitsentgelt in der persönlichen Einkommensteuererklärung des Arbeitnehmers anzugeben sind.

Damit wird einmal mehr die Tendenz der brasilianischen Finanzverwaltung ersichtlich, Betriebsausgaben und Werbungskosten nur dann mit steuerlicher Wirkung anzuerkennen, wenn sie der Steuerpflichtige durch Belege, beispielsweise in Form offizieller Rechnungsurkunden („notas fiscais") nachweisen kann.

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