Wirtschaft aktuell

Betriebliche Altersvorsorge und Mittelstand
von Patrick Maihöfer

Seit Einführung des arbeitsrechtlichen Anspruchs auf Entgeltumwandlung zum 1. Januar 2002 ist die betriebliche Altersversorgung in Ihrer Popularität sehr gestiegen.

Besonders beliebt ist die betriebliche Altersvorsorge (bAV) bei den deutschen Großunternehmen, die diese ihren Mitarbeitern bereits zu 98 Prozent  anbieten. Mittelständische Betriebe dagegen bieten erst zu ca. 50 Prozent ihren Arbeitnehmern eine entsprechende Vorsorgemöglichkeit an. Zu diesem Kreis gehören nicht die Unternehmen, in denen vereinzelte betriebliche Direktversicherungen zu Gunsten von Arbeitnehmern vorhanden sind. Vielmehr sprechen wir hier von langfristigen, strategischen, geordneten und vor allem haftungssicheren Versorgungskonzepten.

Seit dem 1. Januar 2002 hat sich der dynamische Markt der bAV, auch aufgrund rechtlicher Neuerungen, verändert. In jüngster Zeit werden nunmehr verstärkt auch die Risiken in der bAV im Rahmen der Beratung und der Einrichtung von Versorgungswerken hervorgehoben. Die bAV wird nunmehr größtenteils mit ihren potentiellen Haftungsrisiken und ihren unterschiedlichen Fallstricken und Nachteilen dargestellt.

Parallel dazu entwickelt sich derzeit aber auch eine Tendenz, nach der die bAV immer mehr als integrativer Bestandteil eines modernen Vergütungs- und Entlohnungssystems verstanden wird. Der betriebswirtschaftlichen Bedeutung der bAV, vor dem Hintergrund der Liquiditäts- und Ertragssteuerung, kommt eine immer größere Bedeutung zu. Vielen Unternehmen ist es auch klar, dass ein nachhaltiges bAV-Modell ein geeignetes Personalinstrument sein kann. Zum einen wird dadurch der Fürsorgegedanke des Arbeitgebers gegenüber seinen Arbeitnehmern manifestiert. Zum anderen ist es ein geeignetes Mittel, gerade in Zeiten des erhöhten Wettbewerbs, seine qualifizierten und erprobten Mitarbeiter langfristig an das Unternehmen zu binden. 

Gerade auch deswegen ist der Beratungsbedarf im Mittelstand bezüglich betrieblicher Vorsorgemodelle sehr hoch. Laut Handelsblatt hat eine aktuelle Studie ergeben, dass im Mittelstand 82 Prozent der Unternehmen nähere Erläuterungen, insbesondere auch zu den steuerlichen Auswirkungen der bAV, wünschen. Auch das Thema der Portabilität von Versorgungsanwartschaften scheint viele Unternehmen zu verunsichern. Im Zusammenhang von Arbeitsplatzwechseln stellt sich dabei die Frage, welche Versorgungsansprüche haftungssicher übernommen werden können oder übernommen werden müssen. Leider scheint der Versicherungsmarkt diesen Bedarf nicht decken zu können. Das Problem ist, dass die Versicherungsgesellschaften mehr am Verkauf als an der Aufklärung der Kunden interessiert sind und den Unternehmen aus Angst vor Haftungsfällen dadurch auch das Vertrauen  in die angebotenen Lösungen fehlt.

Den absoluten Königsweg der Durchführung von betrieblichen Versorgungsmodellen gibt es selbstverständlich nicht. Vielmehr sind die Bedürfnisse und Strukturen eines jeden Unternehmens individuell zu berücksichtigen. Allerdings sind die Vorgaben der Unternehmen in folgenden Punkten regelmäßig identisch:

  • Haftungsrechtliche Sicherheit für den Arbeitgeber
  • Unkompliziertes System
  • Höchstmögliche Erträge für den Arbeitgeber

Natürlich geht es bei betrieblichen Versorgungsmodellen nicht nur um Arbeitnehmer. Gerade (Gesellschafter-) Geschäftsführer und Vorstände, die keine oder nur geringe Anwartschaften aus der gesetzlichen Rentenversicherung haben, schätzen die steueroptimierte Altersvorsorge im Rahmen der bAV.

Die Dr. Rödl Penstreuhand GmbH hat sich als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft auf den Bereich der bAV spezialisiert. Mit einem interdisziplinären Team aus Wirtschaftsprüfern, Steuerberatern, Rechtsanwälten und Mathematikern beraten wir Unternehmen, Versicherer und Finanzdienstleister individuell, kompetent und unabhängig auf dem Wachstumsmarkt bAV. Ebenso haben wir uns auch die Sanierung und die Neuordnung bestehender Versorgungsmodelle sowie die Verwaltung und Implementierung von Unterstützungskassen zur Aufgabe gemacht.

 

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