Im Blickpunkt: Investitionsstandort Südafrika

Im Blickpunkt: Investitionsstandort Südafrika - „Black Economic Empowerment“ – Neue Rahmenbedingungen auch für ausländische Investoren
von Dr. Marcus Felsner

Das Gesetz über die Förderung der Stellung der schwarzen Bevölkerungsmehrheit in der Wirtschaft Südafrikas aus dem Jahr 2003 (Black Economic Empowerment Act

Mit ihrem Inkrafttreten ist allerdings bald zu rechnen. Soweit derzeit erkennbar, werden die Codes of Practice ein System etablieren, nachdem jedes Unternehmen in dem betroffenen Bereich einen Punktwert für die Erfüllung von BEE-Kriterien (sog. BEE Scorecard) zugewiesen bekommt. Bedeutung hat der “BEE-Wert” unmittelbar nur für die öffentliche Hand. Mittelbar hat der Punktwert allerdings auch im privaten Sektor Bedeutung. Dies gilt etwa für Unternehmen, die vornehmlich an die öffentliche Hand oder an Unternehmen liefern, die ihrerseits in einem regulierten Bereich tätig sind, wie etwa Minengesellschaften, für die ihr eigener BEE-Wert relevantes Kriterium für die Erteilung z.B. von Abbaurechten ist. Um ihren eigenen BEE-Wert zu erhöhen, werden solche Unternehmen bevorzugt von Unternehmen Leistungen und Güter einkaufen, die ihrerseits einen hohen BEE-Wert vorzuweisen haben.

Die „BEE“ Scorecard

Die Höhe des BEE-Punktwerts richtet sich nach einer Gesamtschau von Kriterien, die untereinander wie folgt gewichtet werden:

  • Gesellschaftsrechtliche Beteiligung 20 %
  • Beteiligung an der Geschäftsleitung 10 %
  • Chancengleichheit bei der Beschäftigung 15 %
  • Qualifizierungsmaßnahmen 15 %
  • Bevorzugte Beschaffung 20 %
  • Unternehmensentwicklung 15 %
  • "Restfaktor" / Sozioökonomische Entwicklung 5 %

Die Erfüllung des Kriteriums der gesellschaftlichen Beteiligung wird wiederum in einem eigenen Katalog von Punkten ermittelt, nach dem

  • bis 5 Punkte für Stimmrechte Schwarzer
  • bis 7 Punkte für Beteiligungshöhe Schwarzer
  • bis 8 Punkte für den Nettovermögenswert der Beteiligung Schwarzer (abzgl. Belastungen der Anteile zugunsten einer Bank o.Ä.)
  • bis 3 Zusatzpunkte für die Beteiligung Schwarzer bei Neuaufnahmen von Gesellschaftern

vergeben werden.

Es ist zu betonen, dass dieses Kriterium der Beteiligungsverhältnisse nur eines von sieben Kriterien ist. Auch sieht das Gesetz nicht grundsätzlich einen Zwang aller privatrechtlichen Gesellschaften vor, schwarze Mitgesellschafter aufzunehmen.

Für das Kriterium der Beteiligung an der Geschäftsleitung wird geprüft, in welchem Umfang Schwarze an Entscheidungen des Geschäftsführungsorgans (Board of Directors) mit Stimmrecht mitwirken. Zusätzliche Punkte werden hier auch für die Aufnahme Schwarzer in die Unternehmensführung unterhalb des Board of Directors vergeben.

Komplizierter Kriterienkatalog

Für die Beurteilung der Chancengleichheit bei der Beschäftigung werden nur Punkte für qualifizierte Tätigkeiten vergeben, nicht für den Einsatz von Mitarbeitern im ungelernten oder angelernten Bereich. Ermittelt wird ein Prozentsatz jeweils pro Qualifizierungsebene. Für die Qualifizierung von Mitarbeitern wird vor allem auf für das Unternehmen wesentliche Tätigkeiten abgestellt.

Mit dem Kriterium der bevorzugten Beschaffung wird bewirkt, dass Unternehmen, für die ihr BEE-Wert selbst relevant ist, ihrerseits Güter und Dienstleistungen bevorzugt von Unternehmen mit ihrerseits hohem BEE-Wert beschaffen werden. Bei der Beschaffung werden Prozentsätze des Materialaufwands, der Fremdleistungen usw. zugrunde gelegt, wobei bestimmte Positionen ausgenommen werden können (z.B. Einfuhren, Steuern etc.). Einzelheiten sind hier noch offen.

Mit dem "Restfaktor" sollen insbesondere anderweitige Engagements für die Förderung der schwarzen Bevölkerungsmehrheit berücksichtigt werden können.

Praktische Anwendung

Die genaue Anwendung der Kriterien und die Wirkung des BEE-Punktesystems sind derzeit noch offen. Auch die Anwendung auf Tochtergesellschaften ausländischer Unternehmen ist im Einzelnen noch nicht klar. Denkbar ist hier, dass bei hundertprozentigen Tochtergesellschaften ausländischer Unternehmen eine Anpassung der Kriterien insoweit vorgenommen wird, dass keine Beteiligung am Kapital verlangt wird, aber höheres Gewicht auf die weiteren Punkte des Katalogs gelegt werden wird. 

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