Steuerrecht
Kurzmitteilungen aus dem Steuerrecht
Verluste bei privaten Veräußerungsgeschäften
Der Bundesfinanzhof hat in seinem jüngst veröffentlichten Urteil (Az.: IX R 28/05) entschieden, dass die Beschränkung des Verlustausgleichs bei privaten Veräußerungsgeschäften i.S. des § 23 Abs. 1 Nr. 2 EStG durch § 23 Abs. 3 S. 8 EStG verfassungsgemäß ist. Dies war bisher in der steuerlichen Literatur umstritten.
§ 23 Abs. 3 S. 8 EStG schließt einen sog. vertikalen Verlustausgleich zwischen privaten Veräußerungsverlusten i.S. des § 23 Abs. 1 EStG und positiven Einkünften aus anderen Einkunftsarten ausdrücklich aus. Danach sind Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften nur bis zur Höhe des Gewinns, den der Steuerpflichtige im gleichen Kalenderjahr aus privaten Veräußerungsgeschäften erzielt hat, auszugleichen, nicht aber nach § 10d EStG abzuziehen. Sie mindern lediglich nach Maßgabe des § 10d EStG die Einkünfte, die der Steuerpflichtige in dem unmittelbar vorangegangenen Veranlagungszeitraum oder in den folgenden Veranlagungszeiträumen aus privaten Veräußerungsgeschäften nach Abs. 1 erzielt hat oder erzielt.
Reform des Spendenrechts
Das Bundesministerium der Finanzen hat die Eckpunkte der Initiative „Hilfen für Helfer“ veröffentlicht.
Bei dieser Initiative geht es darum, diejenigen Bürger zu unterstützen, die mit ihrem Engagement einen Beitrag für die Gesellschaft leisten. Hierfür soll das Gemeinnützigkeits- und Spendenrecht neu geregelt und Spender, Stiftungen und Vereine unterstützt werden.
Zurzeit arbeitet das Bundesministerium der Finanzen an einem Referentenentwurf, der im Frühjahr 2007 in das Bundeskabinett eingebracht werden soll. Wir werden Sie hierüber auf dem Laufenden halten und Sie aktuell informieren.

