Internationales Steuerrecht
Österreich - Steuerliche Änderungen für internationale Schachtelbeteiligungen
von Wolfgang Quirchmayr
Gesellschaften, die vor dem 1. Januar 2001 in das Firmenbuch eingetragen wurden haben im Jahr der Anschaffung beziehungsweise spätestens bei Abgabe der steuererklärung 2006 eine entscheidung über die künftige steuerliche Behandlung (Steuerfreiheit/-wirksamkeit) von Wertänderungen ihrer internationalen Schachtelbeteiligungen (d.h. Beteiligungen von mindestens 10 Prozent während eines ununterbrochenene Zeitraums von mindestens einem Jahr an einer ausländischen Gesellschaft, die einer inländischen Kapitalgesellschaft vergleichbar ist) zu treffen. Unter Umständen ist diese Entscheidung bereits bei der Steuerrückstellung 2006 zu berücksichtigen.
Gewinnausschüttungen aus internationalen Schachtelbeteiligungen sind beim österreichischen Gesellschafter unabhängig von der steuerlichen Behandlung künftiger Wertänderungen weiterhin von der Körperschaftsteuer befreit.
Sollen Wertänderungen einer internationalen Schachtelbeteiligung künftig steuerfrei behandelt werden, bleiben künftige Veräußerungsgewinne von der Körperschaftsteuer befreit, Teilwertabschreibungen und Veräußerungsverluste sind diesfalls steuerlich nicht mehr absetzbar. In Vorjahren abgesetzte Teilwertabschreibungen sind ab 2006 über sieben Jahre verteilt nachzuversteuern.
Wird hingegen aus Steuerwirksamkeit einer internationalen Schachtelbeteiligung optiert, sind künftig Veräußerungsgewinne zwar steuerpflichtig, Teilwertabschreibungen und Veräußerungsverluste aber auch über sieben Jahre verteilt absetzbar. Um bisherige Wertsteigerungen der Beteiligung steuerfrei zu stellen, kann eine steuerneutrale Aufwertung auf den Verkehrswert zum Bilanzstichtag 2006 vorgenommen werden (Bewertungsgutachten empfehlenswert).
Die Entscheidung ist auf Basis der Einschätzung der zukünftigen Wertentwicklung für jede Beteiligung gesondert zu treffen. Die Option zugunsten der Steuerwirksamkeit ist unwiderruflich, erstreckt sich auch auf zukünftige Erweiterungen einer internationalen Schachtelbeteiligung durch weitere Anteilserwerbe und bindet darüber hinaus konzernzugehörige Gesellschaften, wenn die Beteiligung an diese übertragen wird.

