Internationales Steuerrecht

Änderungen des Umsatzsteuergesetzes in Litauen
von Dennis Keydel

Laut Entwürfen, die im September in das litauische Parlament eingebracht wurden, sind Änderungen des Umsatzsteuergesetzes unter anderem bezüglich Konsignationslager geplant.

Bisher musste sich ein Unternehmer, der Lieferungen an einen litauischen Unternehmer in Litauen in einem Konsignationslager zwischenlagerte, als innergemeinschaftliche Verbringung deklarieren. Dies bedeutete bisher zwingend eine umsatzsteuerliche Registrierung, welche zusammen mit den Deklarationspflichten immer einen hohen Aufwand nach sich zieht. Nach der neuen Regelung ist eine umsatzsteuerliche Registrierung des Lieferanten nicht mehr notwendig. Stattdessen wird die Entnahme der Waren aus dem Lager als ein innergemeinschaftlicher Erwerb beim litauischen Unternehmer besteuert. Voraussetzung dafür ist, dass die Ware nur zu einem Abnehmer gelangt, und innerhalb von zwölf Monaten aus dem Konsignationslager entnommen wird. Unter bestimmten Umständen kann die Frist von zwölf Monaten verlängert werden.

Des Weiteren sind Änderungen beim Rechnungsausweis wahrscheinlich. Eine Rechnung, ausgestellt in Litauen, musste bisher den relevanten Artikel des Umsatzsteuergesetzes oder der 6. EG-Richtlinie enthalten. Dies soll zukünftig wegfallen. Dies betrifft ebenfalls die bisherige Verpflichtung eines Unternehmers steuerrelevante Änderungen binnen fünf Tagen der Steuerbehörde mitzuteilen.

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