Internationaler Rechtsverkehr
Änderungen im serbischen Wirtschaftsrecht
von Dennis Keydel
Um den Außenhandelsverkehr zu intensivieren und die Attraktivität der Freihandelszonen zu stärken, wurden verschiedene zoll- und steuerrelevante Begünstigungen eingeführt. Nutzen dürfen diese sowohl inländischen als auch ausländischen Personen zu Produktions- bzw. Dienstleistungszwecken. Beschränkungen für den Außenhandel bestehen in den Freihandelszonen nicht.
Neues Gesetz über Freihandelszonen
Eine Mehrwertsteuer wird, soweit die Waren nicht für den Endverbrauch bestimmt sind, nicht berechnet. Das Gesetz ist mit den Regelungen der WTO und der EU abgestimmt. So werden auf Exporte sowie Importe grundsätzlich keine Zölle mehr erhoben, des Weiteren sind verschiedene Beschränkungen zu Höhe und Art der Investition weggefallen.
Neue Devisenregelungen
Seit August gelten in Serbien neue Devisenvorschriften. So ist die Einfuhr und Ausfuhr von Devisen jetzt bis zu einer Höhe von EUR 5.000 erlaubt. Beschränkungen, die Immobilien oder Wertpapiertransaktionen betrafen, sind gänzlich weggefallen. Werden Anzahlungen für Importware getätigt, so gilt dafür ab sofort eine Frist von 180 Tagen, statt vorher 90 Tagen. Diese Regelungen sollten dazu beitragen, das Vertrauen insbesondere der ausländischen Unternehmer zu gewinnen, um sie gezielt zu Investitionen in Serbien zu bewegen.

