Recht aktuell

Plagiate auf Messen: Gut vorbereitet ist halb gewonnen
von Gisela Ott

Schon so mancher Unternehmer rieb sich verwundert die Augen und meinte sich im Stand zu irren.

Ist doch auf dem benachbarten Messestand der Konkurrenz eine derart täuschend ähnliche Kopie des eigenen Produktes zu sehen, dass selbst der Rechteinhaber sie nicht immer sofort von den echten Produkten unterscheiden kann.

Wer wird kopiert?

Die Erfahrung zeigt, dass es so gut wie keine Branche gibt, die vor den Produktpiraten sicher wäre. Die meist aus dem außereuropäischen Ausland stammenden und somit in Deutschland schwer greifbaren Produktpiraten präsentieren sich jedoch auf Messen auch hierzulande ganz offen. In vielen Fällen ohne jedes Unrechtsbewusstsein präsentiert sich die Fälschung dort direkt neben dem Original und ist somit für den Rechteinhaber ganz besonders schädlich.

Kann man sich gegen Produktpiraten wehren?

Die in diesem Zusammenhang viel zitierte Auffassung des Philosophen Konfuzius, dass derjenige dem Meister große Ehre erweist der ihn kopiert, mag für das dreiste Auftreten der Nachahmer in der Tat eine Erklärung sein. Soweit die „Meister“ jedoch über eingetragene Schutzrechte wie Marken, Gebrauchsmuster, Geschmacksmuster und Patente verfügen, brauchen sie diese zweifelhafte Ehrerbietung jedoch keineswegs kampflos hinzunehmen. Die verbreitete Auffassung, dass Messen stets nur ein paar Tage dauern würden und man somit keine Chance habe, sich rechtzeitig zu wehren, ist schlicht falsch. Das Gegenteil ist der Fall. Wer sich gut vorbereitet, kann den Auftritt der Produktpiraten in Deutschland geschickt nutzen, um seine Rechte zu verteidigen und den Fälschern ihr Handwerk erheblich zu erschweren. Unerlässlich sind schnelles Handeln, eine gute Vorbereitung und eine auf diesem Gebiet erfahrene juristische Beratung. So sollte man bereits im Vorfeld der Messe eine Mappe zusammenstellen, die alle einschlägigen Schutzrechte im Original beinhaltet. Diese sollten im Verletzungsfalle nicht erst mühsam herausgesucht werden müssen, da sie die Basis sind auf der gegen die Fälscher vorgegangen werden kann.

Die Sicherung von Beweisen

Erfahrungsgemäß zeigen sich die ersten Verletzungsfälle bereits am Tag des Aufbaus der Messe. Spätestens zu diesem Zeitpunkt sollten sachkundige Mitarbeiter ganz gezielt einen Rundgang über das Messegelände machen und die Stände der Konkurrenz insbesondere die Stände der „üblichen Verdächtigen“ sehr genau im Auge behalten. Empfehlenswert ist es auch, sich die Internetauftritte der ausstellenden Konkurrenz im Vorfeld genau anzusehen. Wenn ein Verletzungsfall entdeckt wird, ist rasches und vor allem auch umsichtiges Handeln gefragt. Die Fälscher direkt zu konfrontieren, ist eine ebenso beliebte wie falsche Vorgehensweise. Erreicht wird dadurch meistens gar nichts. Stattdessen gibt man den Fälschern die Gelegenheit, die entdeckten Imitate von ihrem Stand zu entfernen, so dass die Fälschung nicht mehr nachgewiesen werden kann. Genau das ist aber absolut wesentlich. Denn der Rechteinhaber muss beweisen bzw. zumindest glaubhaft machen, dass seine Rechte durch die Fälscher verletzt werden. Es ist für ein erfolgreiches Vorgehen gegen die Produktpiraten daher absolut unverzichtbar, zunächst Beweise in angemessenem Umfang und in der gebotenen Form zu sichern. Dies sollte möglichst unauffällig geschehen. Produktkataloge des verletzenden Ausstellers eignen sich hierzu ebenso wie gelungene und aussagekräftige Fotos der gefälschten Produkte auf dem Stand des Verletzers. Auch hier ist Vorsicht geboten. Die Beweissicherung darf nämlich keinesfalls durch die Ausübung von sogenannter „verbotener Eigenmacht“ erfolgen. So führt beispielsweise die gewaltsame Entfernung von gefälschten Gegenständen nicht zum gewünschten Erfolg, sondern schlimmstenfalls dazu, dass der Rechteinhaber selbst mit einer Strafanzeige rechnen muss.

Handlungsalternativen

Eine möglichst frühzeitige und legale Beweissicherung eröffnet dem Verletzten jedoch eine Vielzahl an Handlungsmöglichkeiten. So sind viele Gerichte bereit, schnell zu handeln und binnen eines Tages eine einstweilige Verfügung zu erlassen, die noch auf der Messe zugestellt werden kann und zur sogenannten Sequestration, das heißt zur Sicherstellung der Fälschungen führen kann. In besonders hartnäckigen Fällen kommt auch eine Strafanzeige gegen die Produktpiraten in Betracht. Die dreiste Verletzung von Schutzrechten ist keine Kleinigkeit und kann durchaus Straftatbestände erfüllen. Dem Rechteinhaber stehen insgesamt mehrere Vorgehensweisen zur Verfügung, mit denen er in Einzelfällen auch durchaus die Schließung des Standes der Produktpiraten bewirken kann. Nicht zu unterschätzen ist auch die Möglichkeit der Zusammenarbeit mit den Zollbehörden, die je nach Lage des Einzelfalles ebenfalls geprüft werden sollte. Hierzu werden Sie im nächsten Mandantenbrief Näheres erfahren.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Messen für Aussteller, die gut vorbereitet sind und schnell und umsichtig handeln, eine echte Chance darstellen, sich erfolgreich gegen Produktpiraten zu wehren und ein deutliches Zeichen zu setzen. Gerne stehen wir Ihnen – auch ganz kurzfristig – zur Verfügung wenn Sie auf einer Messe Fälschungen Ihrer Produkte finden müssen. Auf einigen größeren Messen sind wir ohnehin vor Ort, um Ihnen schnell und effektiv helfen zu können. Auf der Hannover Messe erreichen Sie uns beispielsweise über den Stand des ZVEI (Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie e.V.), der als Service gegenüber seinen Mitarbeitern dafür sorgt, dass anwaltliche Hilfe sofort eingeholt werden kann. Weiterhin erreichen Sie uns auf der Hannover Messe über die Mobilfunknummer (01 71) 889 28 53.

Zurück

 

Die genannten Informationen wurden bfd mit freundlicher Unterstützung von Rödl & Partner zur Verfügung gestellt. Der gesamte Inhalt der Newsletter ist geistiges Eigentum der Rödl & Partner GbR und steht unter Urheberschutz. Nutzer dürfen den Inhalt nur für den eigenen Bedarf laden, ausdrucken oder kopieren. Jegliche Änderung, Vervielfältigung, Verbreitung oder öffentliche Wiedergabe des Inhalts oder von Teilen hiervon, egal ob on- oder offline, bedarf der vorherigen schriftlichen Genehmigung von Rödl & Partner. Für die genannten Inhalte kann keine Gewähr für die Korrektheit, Vollständigkeit und Aktualität übernommen werden.