Lateinamerika
Brasilien: Steueranreize für Beiträge zum Schutz der Umwelt
von Michael Baeck
Maßnahmen zum Schutz und Erhalt der Umwelt wirken nunmehr auch in Brasilien verstärkt auf die Steuergesetzgebung ein: 2006 wurde ein Gesetzesentwurf (Projeto de Lei n° 5.162/05) in Brasília verhandelt, der steuerliche Anreize für Beiträge zum Schutz der Umwelt zum Inhalt hat.
Der Gesetzesentwurf war zuvor von der zuständigen Regierungskommission einstimmig verabschiedet worden.
Der Gesetzesentwurf sieht unter anderem vor, dass natürliche bzw. juristische Personen ihre Einkommensteuerschuld um 80 bzw. 40 Prozent der Beträge kürzen dürfen, die gemeinnützigen Organisationen zur Verwendung für Projekte des Umweltschutzes oder der Förderung regenerierbarer Energiequellen zur Verfügung gestellt oder dem nationalen Umweltfonds gespendet werden. Ferner ist die Möglichkeit der Förderung sonstiger öffentlicher Umweltfonds vorgesehen, sofern diesen die entsprechende staatliche Anerkennung gewährt wurde.
Der Steueranreiz wird explizit mit Regelungen zur Verhinderung von Missbrauch oder “Umweltheuchelei”, wie sie von Experten auch bezeichnet wird, verbunden. Die Bestimmungen des Gesetzesentwurfs sehen bei Steuerhinterziehung infolge missbräuchlicher Verwendung der steuerbegünstigten Beiträge Gefängnisstrafen von einem bis zu drei Jahren vor. Nach Ansicht von Vertretern brasilianischer Umweltorganisationen fügen sich die neuen Regelungen im Hinblick auf die bereits vorhandenen Abzugsmöglichkeiten gut in das bestehende Steuerrecht ein und beugen dem systematischen Missbrauch der Steueranreize durch strafrechtliche Sanktionen wirksam vor. Dessen ungeachtet sollte die Gefahr nicht unterschätzt werden, dass im Einzelfall dem Eigennutz des Spenders Vorrang gegenüber der Durchführung von Maßnahmen des Umweltschutzes eingeräumt werden könnte. Viele Unternehmen haben gegenüber den Umweltschutzorganisationen bereits erklärt, in Maßnahmen des Umweltschutzes investieren zu wollen, sofern steuerliche Anreize hierfür gewährt würden. Hier wird die Schwierigkeit wohl darin liegen, die Spreu vom Weizen zu trennen und zur gleichen Zeit ein bürokratisches Übermaß an Genehmigungen und Kontrollmaßnahmen zu verhindern.
Steuervorteile auch auf Ebene der Bundesstaaten
Andererseits wurde aber auch Kritik an dem Gesetzesentwurf dahin gehend geäußert, dass die Thematik “Umweltschutz” im Ergebnis auf die Gewähr von Steuervergünstigungen reduziert würde. Dem Staat wird dabei Unfähigkeit vorgeworfen, den ihm diesbezüglich obliegenden Verpflichtungen in eigener Verantwortung nachzukommen und die Privatwirtschaft mit der Durchführung von Umweltschutzmaßnahmen zu beauftragen, welche hierzu aber ohne Gewähr steuerlicher Anreize nicht gewillt sei, was wiederum zwangsläufig die Gefahr des Missbrauchs der hierfür vorgesehenen Mittel beinhalte.
Die geplanten Steueranreize umfassen Umweltschutzmaßnahmen im gesamten Land. Sollte der Gesetzesentwurf in der beim Parlament eingebrachten Fassung verabschiedet werden, könnten auf seiner Grundlage weitere Steueranreize für die Durchführung von Maßnahmen des Umweltschutzes auch auf Ebene der 27 Bundesstaaten eingeführt werden. Hierfür käme vor allem die auf einzelstaatlicher Ebene erhobene Warenumsatzsteuer ICMS (Imposto Sobre Mercadorias e Serviços) in Betracht. Im Bundesstaat São Paulo beispielsweise, der über das ausgedehnte Naturschutzgebiet “mata atlântica” verfügt, ist gemäss aktueller Gesetzeslage keinerlei Steueranreiz zur Förderung von Maßnahmen des Umweltschutzes vorgesehen. Lediglich im Bundesstaat Amazônia gibt es derzeit eine gesetzliche Regelung zur steuerlichen Förderung derartiger Maßnahmen.

