Lateinamerika
Elektronisches Registrierungsverfahren für Markenrechte und Patente – erste Praxiserfahrung
von Rodrigo Caldas De Sá
Brasilien hat 2006 eine bedeutsame Änderung des Meldeverfahrens für Markenrechte eingeführt: Zur Erlangung rechtswirksamen Schutzes für eine Marke oder ein Patent in Brasilien war schon bisher die Eintragung im Register des „Instituto Nacional de Propriedade Industrial“ („INPI“) erforderlich. Anfang August 2006 wurde, seinerzeit noch auf Versuchsbasis, ein elektronisches Meldeverfahren implementiert und damit einem schon lange geäußerten Wunsch der brasilianischen Privatwirtschaft entsprochen.
Nach Ansicht des INPI stellte das elektronische Registrierungsverfahren nur den ersten Schritt der dringend erforderlichen Modernisierung des INPI dar. Damit sollten vor allem die Weichen für einen erheblich beschleunigten Entscheidungsprozess über die Zulässigkeit der Registrierung einer Marke gestellt und damit einer berechtigten Forderung aus Wirtschaft und Wissenschaft entsprochen werden. Außerdem wollte sich das INPI damit als Referenzinstitut für den gewerblichen Rechtsschutz in anderen Entwicklungs- und Schwellenländern profilieren.
Die Digitalisierung des Registrierungsverfahrens, vom INPI papierlos aus der Taufe gehoben, steht am Beginn eines Prozesses, mit dem das bislang als antiquiert und höchst bürokratisch empfundene Verfahren effizienter gestaltet werden sollte. Der Abschluss der Testphase war für Ende 2006 bestimmt. Das Vorhaben genoss bei dem zuständigen Ministerium (Industrie und Handel) Priorität.
In der Praxis erhoffte man sich eine signifikante Verkürzung des bislang schon wegen seiner zeitlichen Länge kontraproduktiv wirkenden Verfahrens. Bislang dauerte der Prozess der Registrierung einer Marke im Durchschnitt sechs Jahre und der Registrierung eines Patents sogar bis zu acht Jahre. Der dem Land hierdurch entstehende Schaden gilt als enorm. Das Institut Ibama (Instituto Brasileiro do Meio Ambiente e Recursos Naturais Renováveis) schätzt das Volumen an Lizenzeinnahmen, die dem Land allein durch „Patent-Piraterie“ im Bereich Biowissenschaften aufgrund des extrem schleppenden Registrierungsverfahrens entstehen, auf ca. R$ 1 Mrd. pro Jahr.
Volkswirtschaftlicher Schaden durch schleppende Anmeldeverfahren
Beim INPI gehen jährlich etwa 100.000 Anträge zur Registrierung von Marken und Patenten ein. Mit dem digitalisierten Registrierungsverfahren, das in 2006 für eine Übergangszeit von ca. sechs Monaten parallel zum „manuellen“ Verfahren betrieben wurde, sollen die vorgenannten Fristen auf maximal ein Jahr verkürzt werden, was den einschlägigen Gesetzen zufolge auch in rechtlicher Hinsicht zulässig wäre.
Man erhoffte sich von einer erfolgreichen Einführung dieses Verfahrens zum einen ein verstärktes Vertrauen in die Funktionsfähigkeit und Effizienz des gesamten Systems und zum anderen einen weiteren Beitrag zur Förderung des technischen Fortschritts in Brasilien. Für die Anmeldung von Patenten soll ein eigenes digitalisiertes Verfahren eingeführt werden, welches Erfindern effizienten Rechtsschutz bieten und ihnen vermittels eines digitalen Verfahrensprotokolls einen wirksamen Registrierungsnachweis der angemeldeten Patente zur Verfügung stellen soll.
Ein halbes Jahr nach dem Start des elektronischen Meldeverfahrens für Markenrechte wird das Projekt in der Fachwelt überwiegend positiv beurteilt: Das neue Verfahren, zusammen mit der Einstellung neuer Mitarbeiter beim INPI, hat das Prüfungsverfahren bei der Anmeldung eines Markenrechts im Grundsatz beschleunigt. Auch geht man in der Praxis davon aus, dass die bisher stets erforderliche Einschaltung einschlägig spezialisierter Verfahrensagenten (sogenannter „despachantes“) mit dem papierlosen Verfahren obsolet wird.
Die Abschaffung des bisherigen Verfahrens zugunsten des ausschließlich papierlosen Meldeverfahrens hat jedoch auch Kritik hervorgerufen. Hauptsächlich wird hierbei die Fehleranfälligkeit eines ausschließlich EDV-gestützten Verfahrens zitiert. Insbesondere bei technischen Details des elektronischen Meldesystems werden Schwachstellen genannt, die einen kontinuierlich verlaufenden Verfahrensprozess behindern. In diesem Zusammenhang wird auch kritisiert, dass die beiden wichtigsten Verbände in diesem Bereich, ABPI (Associação Brasileira de Propriedade Industrial) und ABAP (Associação dos Agentes de Propriedade Industrial) nicht in den Umsetzungsprozess eingeschaltet wurden, anders als sonst bei derart weitreichenden Verfahrensänderungen üblich. Die Kritiker verweisen überdies auf andere Länder (USA, EU), in denen ein „zweigleisiges“ Meldeverfahren angewendet wird.
Das INPI hat dagegen über seine Pressestelle verlautbaren lassen, es seien bislang keine schwerwiegenden Reklamationen bekannt geworden; auftretende Probleme würden über eine eigens hierfür eingerichtete Telefon-Hotline beseitigt. Im Übrigen hätte es bis dato nur sehr wenige Beschwerden über die Funktionsfähigkeit des neuen Systems gegeben.

