Wirtschaft aktuell
Die Kosten der Veröffentlichungen im elektronischen Bundesanzeiger
von Georg Beyer
Mit Ablauf des Jahres 2006 entfällt gemäß dem neu gefassten § 325 HGB die bisher vorgeschriebene Einreichung der offenlegungspflichtigen Rechnungslegungsunterlagen beim Handelsregister.
Stattdessen sind die Unterlagen beim Betreiber des elektronischen Bundesanzeigers, der Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Köln, einzureichen und von dem Unternehmen im Bundesanzeiger elektronisch bekannt zu machen. Das gilt für alle zu veröffentlichenden Abschlussunterlagen für nach dem 31. Dezember 2005 beginnende Geschäftsjahre, also in der Regel für die Jahres- und Konzernabschlüsse zum 31. Dezember 2006.
Am Umfang der offenzulegenden Dokumente hat sich gegenüber den Vorjahren nichts verändert, bei mittelgroßen und großen Kapitalgesellschaften gemäß § 267 HGB sind dies: Jahresabschluss (Bilanz, GuV-Rechnung, Anhang, gegebenenfalls Kapitalflussrechnung und Eigenkapitalspiegel), Lagebericht, Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers, Bericht des Aufsichtsrates, gegebenenfalls Entsprechenserklärung nach § 161 AktG – Corporate Governance –, gegebenenfalls Gewinnverwendungsvorschlag bzw. Gewinnverwendungsbeschluss.
Der Betreiber des elektronischen Bundesanzeigers hat die veröffentlichungspflichtigen Unterlagen an das Unternehmensregister (www.unternehmensregister.de) zur Einstellung in das Unternehmensregister zu übermitteln. Diese Übermittlung nimmt im Regelfall einen Arbeitstag in Anspruch. Das offenlegungspflichtige Unternehmen trifft in Bezug auf das neu geschaffene Unternehmensregister keine weitergehenden Übermittlungs- oder Offenlegungspflichten, es hat lediglich die vorgesehene Jahresgebühr für die Führung des Unternehmensregisters in Höhe von fünf Euro (kleine Gesellschaften) bzw. 10 Euro (mittelgroße und große Gesellschaften) zu entrichten (für kapitalmarktorientierte Kapitalgesellschaften gelten insoweit Besonderheiten).
Für die offenlegungspflichtigen Unterlagen ist eine elektronische Einreichungsform vorgesehen; für eine Übergangszeit von drei Jahren wird durch eine Rechtsverordnung des Bundesministeriums der Justiz jedoch noch eine Papiereinreichung zugelassen, die jedoch zu höheren Kosten im Rahmen der Offenlegung führen wird (siehe unten die Preisliste des Bundesanzeigers).
Für die elektronische Einreichung bietet die Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH einen Übermittlungsweg über ein Upload-Verfahren via Internet an, nach deren eigenen Angaben ein leichtes und komfortables Verfahren; der Einreichende kann zwischen den Datenformaten Word, RTF, Excel und einem XML-Format auf der Grundlage der deutschen XBRL-Taxonomie (German GAAP Version 2.0) wählen. Die Gesellschaft wird ein Tool (Softwareprogramm) zur Erstellung des geforderten XML-Formats zur Verfügung stellen.
An die Stelle bisherigen Berechnungen für Print-Bekanntmachungen nach Millimetern (Breite und Länge einer Veröffentlichung) erfolgt nun grundsätzlich eine Berechnung nach der Anzahl der sichtbaren Zeichen (Buchstaben, Zahlen, sonstige Zeichen).
Bei der Anlieferung im Datenformat XML wird grundsätzlich ein Zeichenpreis von 1 Cent (zuzüglich Umsatzsteuer) zugrunde gelegt. Aufgrund einer Zeichenpreisstaffel verringert sich der Preis pro Zeichen bei höherer Zeichenzahl. Für kleine und mittelgroße Unternehmen gelten bei XML-Datenformatanlieferung grundsätzlich Pauschalpreise in Höhe von 50 bzw. 70 Euro (zuzüglich Umsatzsteuer). Der Mindestbetrag für eine Veröffentlichung beträgt 20 Euro (zuzüglich Umsatzsteuer).
Nach Angaben der Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH verringern sich durch die neue Preisgestaltung die bisherigen Veröffnungsentgelte um zum Teil über 80 Prozent.
Preisliste Bundesanzeiger für elektronische Veröffentlichungen ab dem 01. Januar 2007 (Stand: 1. Januar 2007)
Generell für alle Rubriken
Zeichenpreismodell
Mindestpreis unabhängig von der Anlieferungsform 20,00 Euro
Zeichenpreis bei Anlieferungsform
- Papier 0,0250 Euro
- Excel 0,0225 Euro
- Word, RTF 0,0150 Euro
Preismodell bei XML-Anlieferung
Mindestpreis (inkl. 2.500 Zeichen) 20,00 Euro
Zeichenpreis (für Anzahl Zeichen)
- 2.501 – 7.000 Zeichen 0,0100 Euro
- 7.001 – 15.000 Zeichen 0,0070 Euro
- 15.001 – 26.000 Zeichen 0,0040 Euro
- 26.001 – 60.000 Zeichen 0,0020 Euro
- 60.001 – n 0,0010 Euro
Pauschalpreise
- Jahresabschlüsse kleiner Gesellschaften bei Anlieferungsform (XML)
bis zu 10 DIN A4 Seiten, ansonsten wie mittelgroße Gesellschaft)
50,00 €- Jahresabschlüsse mittelgroßer Gesellschaften (XML)
70,00 €- Liquidationen/Kapitalherabsetzungen (Mehrfachveröffentlichung)
30,00 €- Bekanntmachung im Aktionärsforum über Webformular
20,00 €- Musterfeststellungsantrag im Klageregister über Webformular
20,00 €- Änderungen/Stornierungen
20,00 €- Notwendige Nachbearbeitung von Grafiken
20,00 €
Daneben gibt es noch Preise für Veröffentlichungen von Inventarwerten und Fondspreisen. Alle Preise verstehen sich zusätzlich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

