Im Blickpunkt: Spanien

Im Blickpunkt: Spanien - Die Kanarische Sonderzone (ZEC)
von Ignacio del Val

Die Kanarische Sonderzone ist ein besonderes Steuersystem mit reduzierten Steuersätzen, das innerhalb des Wirtschafts- und Steuersystems der Kanaren (REF) geschaffen wurde.

Sie hat zum Ziel, den wirtschaftlichen und sozialen Fortschritt des Archipels zu fördern und die Produktionsstrukturen zu erweitern.

Die Kanarische Sonderzone wurde im Januar 2000 von der Europäischen Union genehmigt. Im Anschluss an die Genehmigung hat die spanische Staatsregierung diese in Form der notwendigen gesetzlichen Änderungen im Wirtschafts- und Steuersystem der Kanaren umgesetzt.

Die Vorteile der Kanarischen Sonderzone können zunächst bis zum 31. Dezember 2019 in Anspruch genommen werden, eine Verlängerung ist vorbehaltlich der Zustimmung der Europäischen Kommission möglich. Die Einschreibung ins Offizielle Unternehmensregister der ZEC (ROEZEC) kann bis zum 31. Dezember 2013 erfolgen.

Ansiedlung

Es können sich alle Unternehmen niederlassen, die beabsichtigen, im Bereich der industriellen Tätigkeit, des Handels oder in der Dienstleistungsbranche Aktivitäten auszuüben, die im einzelnen unten aufgezählt werden (siehe unten „Liste der zugelassenen Tätigkeiten“).

Liste der zugelassenen Tätigkeiten

Aktivitäten in Verbindung mit der Produktion, Weiterverarbeitung, Veredelung und dem Vertrieb von Waren (NACE: Offizieller Branchenindex der Europäischen Gemeinschaft):

  • Fischerei und Fischzucht (NACE B)
  • Ernährungsgewerbe und Tabakverarbeitung (NACE DA)
  • Textilgewerbe, Lederbekleidung (NACE 17.4, 17.5, 17.6 und 18)
  • Ledergewerbe (NACE DC)
  • Maschinenbau (NACE 29)
  • Papier-, Verlags- und Druckgewerbe, Vervielfältigung von bespielten Ton-, Bild- und Datenträgern (NACE DE)
  • Handelsvermittlung und Großhandel (NACE 50 und 51)
  • Papiergewerbe (NACE 21)
  • Chemische Industrie (NACE 24)
  • Recycling (NACE 37)
  • Herstellung von Möbeln, Schmuck, Musikinstrumenten, Sportgeräten, Spielwaren und sonstigen Erzeugnissen (NACE 36)
  • Vorgefertigte Materialien für das Baugewerbe (NACE 45.25, 45.3, 45.4, 20.2, 20.3, 25.2, 26.1, 26.2, 26.3, 26.4, 26.7, 24.3, 28.1, 28.2, 28.12, 28.63, 28.7 und 36.1)
  • Herstellung von Büromaschinen, Datenverarbeitungsgeräten und -einrichtungen; Elektrotechnik, Feinmechanik und Optik (NACE DL)
  • Instandhaltung von Luftfahrzeugen (NACE 35.30)
  • Erzeugung von alternativen Energien
  • Dienstleistungsaktivitäten:
  • Transporte und zugehörige Aktivitäten (NACE I)
  • Datenverarbeitung und Datenbanken (NACE 72)
  • Telekommunikation (NACE 64)
  • E-Commerce (NACE 72)
  • Forschung und Entwicklung (NACE 73)
  • Dienstleistungen in Verbindung mit der Nutzung natürlicher Vorkommen und der Abfallbeseitigung (NACE n.c.)
  • Aus- und Weiterbildung (NACE 80.3 und 80.4)
  • Beratungstätigkeit (NACE 74)
  • Werbung, Marketing (NACE 74)
  • Call-Center (NACE 74)
  • Andere Dienstleistungen, überwiegend für Unternehmen (NACE 74)



Die Sonderzone erstreckt sich auf das gesamte Hoheitsgebiet der Kanarischen Inseln unter Beachtung folgender Besonderheiten:

  • Dienstleistungsunternehmen können sich an jedem beliebigen Ort auf dem Archipel niederlassen.
  • Unternehmen, zu deren Aktivitäten die Produktion, Verarbeitung, Veredelung und der Vertrieb von Waren zählen, müssen sich in speziell dafür vorgesehenen Gebieten ansiedeln.

Anforderungen

Es muss sich um ein neu gegründetes Unternehmen mit Firmensitz und tatsächlicher Geschäftsadresse innerhalb des geographischen Geltungsbereichs der Kanarischen Sonderzone handeln.

  • Zumindest eine zur Geschäftsführung berechtigte Person muss ihren Wohnsitz auf den Kanaren haben.
  • Die Investition in Anlagevermögen hat mindestens 100.000 Euro (nur 50.000 Euro auf La Palma, La Gomera, El Hierro, Fuerteventura und Lanzarote) zu betragen, das zur Ausübung der geplanten Tätigkeit benötigt wird. Die Investition muss spätestens zwei Jahre nach der Genehmigung als ZEC-Unternehmen abgeschlossen sein.
  • In einem Zeitraum von bis zu sechs Monaten nach der Betriebsgenehmigung muss das Unternehmen mindestens fünf Arbeitsplätze auf den Kanaren  (nur drei Arbeitsplätze auf La Palma, La Gomera, El Hierro, Fuerteventura und Lanzarote) schaffen und diese durchschnittliche Mitarbeiterzahl während der gesamten Tätigkeit als ZEC-Unternehmung beibehalten.
  • Der Geschäftszweck des Unternehmens innerhalb der ZEC muss einer der im Anhang genannten Aktivitäten sein.

Steuervorteile

Die Unternehmen der ZEC unterliegen der spanischen Körperschaftsteuer zu einem reduzierten Satz (4 Prozent). Der reduzierte Steuersatz wird nur auf den Teil der Besteuerungsgrundlage angewandt, der aus realen Geschäftsaktivitäten herrührt, die tatsächlich innerhalb des geographischen Geltungsbereichs der Kanarischen Sonderzone ausgeübt wurden. Der besondere Steuersatz (4 Prozent) wird ausschließlich auf den Teil der Besteuerungsgrundlage des ZEC-Unternehmens angewandt, der die folgenden Grenzwerte nicht überschreitet:

Schaffung von
Arbeitsplätzen
(netto)
 Industrie

Dienstleistungs-
bereich
Andere
Dienstleis-
tungen
5 bis 8
Arbeitsplätze
1.800.000 €
1.500.000 €
1.125.000 €
9 bis 12
Arbeitsplätze
2.400.000 €
2.000.000 €
1.500.000 €
13 bis 20
Arbeitsplätze
3.600.000 €
3.000.000 €
2.250.000 €
21 bis 50
Arbeitsplätze
9.200.000 €
8.000.000 €
6.000.000 €
51 bis 100
Arbeitsplätze
  21.600.000 €
18.000.000 €
13.500.000 €
Mehr als 100
Arbeitsplätze
 120.000.000 €
100.000.000 €
75.000.000 €

Als „andere Dienstleistungen“ gelten dabei Großhandel und Großhandelsvermittlung (mit Ausnahme von motorgetriebenen Fahrzeugen und Krafträdern); Reisebüros, Einzel- und Großhandel sowie andere Aktivitäten im Tourismussektor; Aktivitäten im Informatikbereich; Aktivitäten im juristischen Bereich, der Buchhaltung, des Rechnungswesens, Steuerberatung, der Markt- und Meinungsforschung; Consulting und Unternehmensberatung; Verwaltung von Investmentgesellschaften; Werbewirtschaft und Öffentlichkeitsarbeit.

Die Kanarischen Inseln gehören zum spanischen Hoheitsgebiet und damit zur EU. Aus diesem Grund

  • gelten für die Unternehmen der ZEC die von Spanien unterzeichneten Abkommen zur Vermeidung der internationalen Doppelbesteuerung.
  • ist die EU-Mutter-/Tochter-Richtlinie anwendbar, aufgrund derer die ausgeschütteten Gewinne der Niederlassung eines Unternehmens innerhalb der EU an die Muttergesellschaft mit Sitz in einem anderen Land der Gemeinschaft steuerfrei sind.
  • gelten in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Bestimmungen der ZEC die im Folgenden genannten Befreiungen auch für Einkünfte, die von außerhalb der EU ansässigen Muttergesellschaften erzielt wurden, sofern diese Einkünfte von einem Unternehmen der Kanarischen Sonderzone stammen und aus realen Aktivitäten herrühren, die tatsächlich innerhalb des geographischen Geltungsbereichs der Kanarischen Sonderzone ausgeübt wurden.
  • Natürliche Personen: Zinsen und sonstige Einkünfte aus der Kapitalüberlassung an Dritte, sowie Vermögenszuwächse, die aus beweglichen Gütern herrühren, die Nicht-Ansässige in Spanien ohne eine permanente Niederlassung erzielen.
  • Juristische Personen: Gewinne, die von sich in Spanien befindenden Filialen an ihre Muttergesellschaften ausgeschüttet werden.

Die genannten Steuerbefreiungen gelten nicht, wenn die Einkünfte und Vermögenszuwächse in Steueroasen fließen oder wenn die Muttergesellschaft in einer Steueroase ansässig ist.

Die Unternehmen der ZEC sind des weiteren in folgenden Fällen von der Steuer auf Vermögensübertragungen und beurkundete Rechtsgeschäfte befreit:

  • Beim Erwerb von Gütern oder Rechten, die dem Betriebszweck innerhalb des geographischen Anwendungsbereichs dienen.
  • Bei allen Gesellschaftsvorgängen mit Ausnahme der Auflösung des Unternehmens.
  • Bei beurkundeten Rechtsakten im Zusammenhang mit Aktivitäten innerhalb des geographischen Geltungsbereichs der ZEC.

Sonderregelungen gelten auch im Bereich der Mehrwertsteuer. Bei der „Impuesto General Indirecto Canario” (IGIC) handelt es sich um eine den Endverbrauch belastende indirekte Steuer, die der Mehrwertsteuer gleichzusetzen ist. Die wichtigste Besonderheit der IGIC ist ihr reduzierter Satz von derzeit 5 Prozent.

Generell sind die ZEC-Unternehmen bei Lieferungen von Gütern und der Erbringung von Dienstleistungen untereinander sowie beim Import von Gütern von dieser Steuer befreit.

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