Internationales Steuerrecht
EU - Ausschlussfrist für 2006 entstandene Mehrwertsteuer ist der 30. Juni 2007
von Jürgen Thomas Wihrl
Bereiten Sie schon jetzt Ihre Unterlagen, das heisst Originalrechnungen, Unternehmerbescheinigung und Vollmacht vor und senden Sie diese bitte rechtzeitig an uns, da die Prüfung Ihrer Unterlagen, die Antragserstellung sowie eventuelle Rückfragen erfahrungsgemäß etwas Zeit in Anspruch nehmen und die vollständigen von Ihnen unterschriebenen Originalanträge für 2006 bezahlte Mehrwertsteuer bis spätestens 30. Juni 2007 bei den jeweiligen europäischen Erstattungsbehörden eingereicht werden müssen. Dabei handelt es sich um eine Ausschlussfrist. Jeder Antrag auf im Jahre 2006 entstandene Mehrwertsteuer, der nach dieser Frist gestellt wird, hat keine Aussicht auf Erfolg. Nach Absprache führen wir auch Mehrwertsteuer-Rückerstattungen für Staaten außerhalb der EU durch, mit denen ein Gegenseitigkeitsabkommen der Bundesrepublik Deutschland besteht.

