Wirtschaft aktuell
Überprüfung von Pensionszusagen
von Uta Schuricht
Die laufende Überprüfung und Anpassung von Pensionszusagen für Gesellschafter-Geschäftsführer, aber auch für ganze Belegschaften, ist sowohl in steuerlicher, arbeits-, sozialversicherungs- und insolvenzrechtlicher als auch in betriebswirtschaftlicher Hinsicht aufgrund der sich ständig ändernden Gesetzgebung, Rechtsprechung und Verwaltungspraxis absolut unerlässlich.
In der Vergangenheit wurde jedoch gerade die Sanierung von Pensionszusagen tendenziell stiefmütterlich behandelt und nur in seltenen Fällen regelmäßig vorgenommen, wohingegen die laufende Überprüfung und Anpassung von Gesellschaftsverträgen in den meisten Unternehmen eine Selbstverständlichkeit darstellt.
In diesem Zusammenhang muss ein Umdenken stattfinden!
Gerade die Pensionszusagen für Gesellschafter-Geschäftsführer beinhalten unerkannte Fehler und Probleme, die dazu führen, dass tendenziell rund 90 Prozent der Zusagen im Insolvenzfall untergehen, rund 70 Prozent der Zusagen nicht ausfinanziert sind und rund 50 Prozent der Zusagen falsch berechnete Pensionsrückstellungen, insbesondere aufgrund der Änderungen der Heubeck-Tafeln zum 1. August 2005, zugrunde liegen. In bestehenden Pensionszusagen finden sich des weiteren oftmals steuerlich motivierte Rechnungsgrundlagen wieder, die zu erheblichen Finanzierungslücken führen und sowohl den Fortbestand, als auch die Anteilsübertragung oder den Verkauf des Unternehmens erschweren und sogar verhindern können. Es ergeben sich darüber hinaus Probleme im Zusammenhang mit der vollumfänglichen bzw. nur teilweisen steuerlichen Anerkennung, aber auch in arbeits- und haftungsrechtlicher Hinsicht.
Eine regelmäßige Überprüfung und Anpassung der bestehenden Pensionszusagen unter Berücksichtigung aller relevanten Themenbereiche ist daher ein absolutes „Muss“.

