Eigenmächtige Vorauszahlung der
Handwerkerleistungen ohne Rechnung
26.09.2024
FG Sachsen-Anhalt Das FG Düsseldorf (18.7.24, 14 K 1966/23 E) hat entschieden, dass die Geltendmachung von Aufwendungen aus Handwerkerrechnungen aufgrund von § 35a Abs. 5 S. 3 EStG nicht möglich ist, wenn der Steuerpflichtige ohne Anforderung durch den Leistungserbringer und ohne Vorliegen einer von diesem erstellte Rechnung eine Vorauszahlung erbringt. Eine Geltendmachung nach § 35a Abs. 3 EStG von Voraus- bzw. Anzahlungen ist nur möglich, wenn diese marktüblich bzw. sachlich begründet und vom Leistungserbringer angefordert sind.
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