Erhalt von Zahlungsansprüchen nach Art. 24 Abs. 8 VO (EU) Nr. 1307/2013
10.05.2022
Um das Recht zum Erhalt von Zahlungsansprüchen nach Art. 24 Abs. 8 VO (EU) Nr. 1307/2013 übertragen zu können, muss der übertragende Betriebsinhaber die Anforderungen an die Erstzuweisung von Zahlungsansprüchen erfüllen, also im Jahr 2015 zumindest zeitweise aktiver Betriebsinhaber i.S.d. Art. 24 Abs. 1 Unterabs. 1 Halbs. 1 VO (EU) Nr. 1307/2013 gewesen sein.
Recht für Deutschland GmbH