Last Minute 2025: Vorbereitungen zu § 2b UStG
Die Einführung des § 2b UStG im Jahr 2017 hatte das Ziel, die Umsatzbesteuerung von juristischen Personen des öffentlichen Rechts (jPöR) zu vereinheitlichen und transparenter zu gestalten. Seitdem sind einige Jahre vergangen, und von einer „Neuregelung“ kann kaum noch die Rede sein. Den jPöR wurde eine großzügige Übergangsfrist gewährt, um sich an die neue Rechtslage anzupassen. Aufgrund der Pandemie wurde diese Frist zunächst bis Ende 2022 verlängert und später aufgrund der Energiekrise bis 2025 verlängert. Im Referentenentwurf zum Jahressteuergesetz 2024 ist eine erneute Änderung des § 27 Absatz 22a Satz 1 UStG vorgesehen. Die Option zur Anwendung des § 2 Absatz 3 UStG in seiner alten Fassung soll um weitere zwei Jahre bis zum 31.12.2026 verlängert werden. Dies würde einen historisch langen Übergangszeitraum im deutschen Steuerrecht darstellen. Die Frage ist nun, ob ein vorzeitiger Einstieg oder eine weitere Verschiebung der Umstellung sinnvoller wäre.