Fachnachricht: Öffentliche Verwaltung
BVerwG, Beschluss vom 11.04.2024, 5 P 5.22
1. Das Recht zur Abordnung eines Beschäftigten geht gemäß § 44d Abs. 4 SGB II mit der vom jeweiligen Träger vorgenommenen Zuweisung einer Tätigkeit bei einer gemeinsamen Einrichtung (Jobcenter) für die Dauer der Zuweisung auf die Geschäftsführerin oder den Geschäftsführer der gemeinsamen Einrichtung über.
2. Ordnet der Träger einen von ihm einer gemeinsamen Einrichtung zugewiesenen Beschäftigten zu einer seiner Dienststellen oder der Dienststelle eines Dritten ab, ohne die Zuweisung ausdrücklich zu beenden, so liegt in der Abordnung regelmäßig zugleich eine konkludente Beendigung der Zuweisung.
Recht für Deutschland GmbH
![Content-Bild_StB-WiP_Fachnachrichten-01](/fileadmin/_processed_/6/0/csm_Content-Bild_StB-WiP_Fachnachrichten-01_9bfe89e44f.jpg)