Keine ermäßigte Besteuerung: Kapitalauszahlung aus betrieblicher Altersversorgung
23.03.2026
Ist bei einer vertraglich vereinbarten betrieblichen Altersversorgung ein Wahlrecht zwischen Verrentung und Kapitalauszahlung vorgesehen und entscheidet sich der Steuerpflichtige nach Ablauf des Vertrags für eine einmalige Auszahlung des Kapitals, stellt sich die Frage, ob hier die ermäßigte Besteuerung nach § 34 Abs. 2 Nr. 4 EStG (Vergütung für mehrjährige Tätigkeit) greift. Nachdem sich zuletzt mehrere FG mit dem Merkmal der „Außerordentlichkeit“ beschäftigt hatten, hat nun der BFH (30.10.25, X R 25/23) entschieden, dass in derartigen Fällen regelmäßig keine außerordentlichen Einkünfte vorliegen.
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