Zuwendung einer Kapitallebensversicherung unter Nießbrauchsvorbehalt
07.08.2026
Die unentgeltliche Übertragung eines Kapitallebensversicherungsvertrags (Vertragsübernahme) unterliegt im Zeitpunkt der Übertragung des Vertrags der Schenkungsteuer und ist mit dem Rückkaufswert zu bewerten. Hat sich der Schenker den Nießbrauch an der Rückkaufsleistung vorbehalten, entsteht dieser Nießbrauch erst mit Kündigung des Kapitallebensversicherungsvertrags. Soweit zum Bewertungsstichtag keine Kündigung erfolgt ist, handelt es sich bei dem Nießbrauch um eine bedingte Last, die nach § 6 Abs. 1 BewG nicht vom Wert des Erwerbs abziehbar ist – wie der BFH mit Urteil vom 28.1.26 (II R 27/22) klargestellt hat.
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