BFH am Zug: Ist nach Vollendung des 60. Lebensjahrs erteilte Pensionszusage vGA?
09.10.2026
Eine Pensionszusage, die erst nach Vollendung des 60. Lebensjahres erteilt wird, kann nicht mehr steuerlich erdient werden und führt deshalb zu einer verdeckten Gewinnausschüttung (vGA). Dies gilt nach Ansicht des FG Münster (1.7.26, 10 K 2553/24 K,G,F) auch für neuere Zusagen. Das letzte Wort hat aber der BFH. Er muss klären, ob die strengen Altersgrenzen nach wie vor gelten.
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