Rücklage nach § 6b Abs. 3 EStG auch bei vorherigem zeitnahem Kauf des Grundstücks von einer Schwester-KG zulässig
14.09.2026
Immer wieder stellt sich die Frage, ob die für eine Bildung einer Rücklage nach § 6b Abs. 3 EStG erforderliche Mindestbesitzzeit von sechs Jahren (§ 6b Abs. 4 S. 1 Nr. 2 EStG) auch dann erfüllt ist, wenn das Grundstück innerhalb dieses Zeitraums von einer Schwester-KG gekauft wurde. Das FG Münster hat sich in dieser Frage auf die Seite des Steuerpflichtigen gestellt. Das Gericht hat klargestellt, dass die sechsjährige Frist auch dann erfüllt ist, wenn das Grundstück in diesem Zeitraum von einer 100%igen Schwestergesellschaft erworben wurde und sich deshalb an den „wirtschaftlichen“ Eigentumsverhältnissen nichts geändert hat (FG Münster 16.4.26, 8 K 820/24 G, F; Rev. BFH IV R 9/26).
Melden Sie sich jetzt zu Ihrem bfd-Expertentipp an und profitieren Sie jeden Monat von unserem individuellen Newsletter-Service zu aktuellen Themen Ihrer Branche.
Auf unserer Seite kommen Cookies von uns und von Dritten zum Einsatz. Für alle Cookies, die nicht unbedingt erforderlich sind, um die Website darstellen zu können (essenzielle
Cookies), benötigen wir Ihre Einwilligung. Diese teilen sich in verschiedene Kategorien der Datenverarbeitung auf: Sicherheit, Konfiguration, Analyse, Marketing und externe Webservices.
Dienste und Cookies der Kategorie „Externe Webservices“ dienen der Einbindung von Inhalten von Drittanbietern (z.B. Userlike).
Sie können durch das Anklicken der Schaltfläche „Alle Cookies Akzeptieren“ oder durch das Anwählen
einzelner Kategorien in den Einsatz der nicht notwendigen Cookies und die damit
verbundene Datenverarbeitung einwilligen. Welche Cookies konkret zu welchem Zweck
zum Einsatz kommen, erfahren Sie unter „Individuelle Datenschutzeinstellungen“.
Ihre Einwilligung umfasst sowohl die Speicherung von Informationen auf Ihrem Endgerät,
als auch ggf. das anschließende Auslesen und die Verarbeitung der damit verbundenen
personenbezogenen Daten. Sie können diese Einstellungen jederzeit aufrufen und Ihre
Einwilligung gemäß Art. 7 Abs. 3 DSGVO jederzeit widerrufen. Die bis zum Zeitpunkt des
Widerrufs erfolgte Verarbeitung bleibt hiervon jedoch unberührt. Weitere Informationen erhalten
Sie in unserer Datenschutzerklärung.