Kein Arbeits- ohne Sozialrecht – Beispiel Kündigung
Arbeits- und Sozialrecht sind zwei Gebiete, die zumeist strikt voneinander getrennt betrachtet werden, obwohl sie sehr eng miteinander verflochten sind. Die Regelungen greifen ineinander und sind ohne die jeweils anderen kaum verständlich. Das, obwohl sie in verschiedenen Gesetzen geregelt sind: das Sozialrecht in weiten Teilen im Sozialgesetzbuch (SGB) mit seinen derzeit 13 Büchern (I-XIV - das Buch XIII gibt es bislang nicht), das Arbeitsrecht in ungezählten Einzelgesetzen. Deshalb sollten Arbeits- und Sozialrecht grundsätzlich in ihrem Zusammenwirken gesehen werden. Das soll im Folgenden am Beispiel einer verhaltensbedingten Kündigung verdeutlicht werden.