Ab 01.01.2027 erhalten Sie Ihre Rechnung als E-Rechnung

Gesetzlich verpflichtend ab 2027. Bitte übermitteln Sie Ihre Angaben bis spätestens 01.12. – In unter 3 Minuten erledigt.


„Die Umstellung war in zwei Minuten erledigt – unkomplizierter geht es kaum." – Steuerberater, langjähriger bfd-Kunde


EN 16931 konform
Stichtag 01.01.2027
E-Rechnung als Standard

Ab 01.01.2027 erhalten alle unsere Kunden ihre Rechnung ausschließlich als E-Rechnung.

Sie wählen einmalig Ihr bevorzugtes Format – wir kümmern uns um den Rest. Keine Umstellung Ihrer Prozesse, keine zusätzliche Software bei uns nötig.

Hintergrund: Das Wachstumschancengesetz schreibt die elektronische Rechnung im B2B-Bereich verbindlich vor.

 


Gesetzlicher Hintergrund

Die wichtigsten Stichtage im Überblick

Was gilt wann – und was das für Ihre Rechnungen von bfd bedeutet.

Aktiv
01.01.2025
Empfangspflicht
Unternehmen müssen elektronische Rechnungen empfangen können. Diese Pflicht gilt bereits.
Stichtag
01.01.2027
Versandpflicht
Ab diesem Datum versenden wir ausschließlich E-Rechnungen. Bitte hinterlegen Sie Ihre Angaben bis spätestens 01.12., um einen nahtlosen Übergang zu garantieren.

Ihre Optionen

Verfügbare Rechnungsformate
Wählen Sie die für Ihr Unternehmen passende Ausprägung der E-Rechnung – XRechnung oder ZUGFeRD.

Icon
XRechnung
  • Reines XML-Format - nicht direkt lesbar, wird von Software automatisch verarbeitet
  • Empfohlen, wenn Ihr ERP-System XML direkt verarbeiten kann
  • Konform zu EN 16931
  • Benötigt eine Leitweg-ID — wir helfen Ihnen dabei
ZUGFeRD
  • PDF mit eingebettetem XML – lesbar wie eine gewohnte Rechnung, zusätzlich maschinell verarbeitbar
  • Empfohlen, wenn Sie Rechnungen weiterhin auch manuell prüfen möchten
  • Konform zu EN 16931
  • Keine Leitweg-ID erforderlich

Schneller Vergleich als Entscheidungshilfe

Auf einen Blick: So unterscheiden sich die beiden Optionen in der Praxis.

KriteriumXRechnungZUGFeRD
Menschlich lesbar ohne ZusatzsoftwareNeinJa
Voraussetzung beim EmpfängerLeitweg-ID nötigJa, direkt
Automatisierbar in ERPJa, direktJa, mit PDF-Fallback

In wenigen Schritten umgestellt

Ihre Angaben & unsere Checkliste

Ihre vier Angaben. Unsere drei Schritte. Gemeinsam fertig.

Was wir von Ihnen benötigen
Für die Umstellung benötigen wir folgende Angaben:

  • Ihre Kundennummer
  • Ansprechpartner für den Rechnungsempfang
  • Gewünschtes Rechnungsformat (XRechnung oder ZUGFeRD)
  • E-Mail-Adresse oder Portal für den Rechnungsempfang
  • Ihre Leitweg-ID (falls vorhanden)
Erfolgt keine Rückmeldung, stellen wir automatisch um.
Ohne Ihre Angaben wählen wir das Format für Sie – bitte hinterlegen Sie rechtzeitig Ihre bevorzugte Ausprägung (XRechnung oder ZUGFeRD).
Was Sie bitte prüfen sollten

  • 1

    Technische Voraussetzungen prüfen
    Klären Sie, ob Ihr ERP- oder Buchhaltungssystem E-Rechnungen (XML / ZUGFeRD) verarbeiten kann.
  • 2
    Abstimmung intern
    Informieren Sie Ihre Buchhaltung über die Umstellung und legen Sie eine zentrale Empfangsadresse fest.
  • 3
    Archivierung sicherstellen
    E-Rechnungen müssen GoBD-konform revisionssicher archiviert werden.
Sie empfangen intern noch keine E-Rechnungen?
Wenden Sie sich an Ihren ERP- oder Software-Anbieter (z. B. DATEV, SAP, Lexware), Ihren IT-Dienstleister oder Ihren Steuerberater. Diese richten den Empfang von E-Rechnungen für Sie ein.

Bereit? In weniger als 3 Minuten erledigt.
Format auswählen, Empfangsadresse eintragen – fertig.

FAQ

Häufig gestellte Fragen

Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um die Umstellung auf die E-Rechnung.

Eine E-Rechnung ist eine elektronische Rechnung in einem strukturierten Format gemäß EN 16931. Sie ermöglicht die automatische Verarbeitung in Buchhaltungssystemen. Die beiden gängigen Ausprägungen sind XRechnung (reines XML) und ZUGFeRD (hybrid aus PDF und XML).

Beide Formate sind zulässige Ausprägungen der E-Rechnung. Die XRechnung ist eine reine XML-Datei und vor allem im öffentlichen Bereich gebräuchlich. ZUGFeRD kombiniert eine sichtbare PDF mit eingebetteten XML-Daten und eignet sich daher besonders, wenn auch eine visuelle Darstellung benötigt wird.

Die Umstellung basiert auf gesetzlichen Vorgaben zur Digitalisierung der Rechnungsstellung im B2B-Bereich. Ziel ist eine effizientere und automatisierte Verarbeitung von Rechnungen.

Ja, die elektronische Rechnung in einem strukturierten Format ist gesetzlich vorgeschrieben. Sie haben dabei die Wahl zwischen den Ausprägungen XRechnung und ZUGFeRD.

Nein, eine reine PDF-Rechnung entspricht nicht den Anforderungen an eine E-Rechnung im Sinne der gesetzlichen Vorgaben und wird perspektivisch eingestellt. ZUGFeRD bleibt aber als hybrides Format mit PDF-Ansicht möglich.

Die Leitweg-ID ist eine eindeutige Kennung für den Empfang elektronischer Rechnungen, insbesondere im öffentlichen Umfeld. Sie wird vor allem für den Versand von XRechnungen benötigt.

In diesem Fall können wir Ihnen alternativ das ZUGFeRD-Format bereitstellen – auch dieses ist eine vollwertige E-Rechnung.

E-Rechnungen werden in der Regel automatisiert durch Buchhaltungs- oder ERP-Systeme verarbeitet. Bei ZUGFeRD ist zusätzlich eine visuelle Ansicht über die enthaltene PDF möglich.

E-Rechnungen werden in der Regel automatisiert durch Buchhaltungs- oder ERP-Systeme verarbeitet. Bei ZUGFeRD ist zusätzlich eine visuelle Ansicht über die enthaltene PDF möglich.

Bitte übermitteln Sie uns Ihre Angaben rechtzeitig vor dem 01.01.2027, damit ein reibungsloser Übergang gewährleistet ist.

Unser Support-Team steht Ihnen gerne zur Verfügung – per E-Mail unter Rechnungsservice@bfd.de oder telefonisch unter 06826 93430.