Ab 01.01.2027 erhalten Sie Ihre Rechnung als E-Rechnung

Gesetzlich verpflichtend ab 2027. Für Sie erledigt in unter 3 Minuten.


„Die Umstellung war in zwei Minuten erledigt – unkomplizierter geht es kaum." – Steuerberater, langjähriger bfd-Kunde


IconEN 16931 konform
IconStichtag 01.01.2027
IconE-Rechnung als Standard

Ab 01.01.2027 erhalten alle unsere Kunden ihre Rechnung ausschließlich als E-Rechnung.

Sie wählen einmalig Ihr bevorzugtes Format – wir kümmern uns um den Rest. Keine Umstellung Ihrer Prozesse, keine zusätzliche Software bei uns nötig.

Hintergrund: Das Wachstumschancengesetz schreibt die elektronische Rechnung im B2B-Bereich verbindlich vor.

 


Gesetzlicher Hintergrund

Die wichtigsten Stichtage im Überblick

Was gilt wann – und was das für Ihre Rechnungen von bfd bedeutet.

Aktiv
01.01.2025
Empfangspflicht
Unternehmen müssen elektronische Rechnungen empfangen können. Diese Pflicht gilt bereits.
Stichtag
01.01.2027
Versandpflicht
Ab diesem Datum versenden wir ausschließlich E-Rechnungen. Bitte hinterlegen Sie Ihre Angaben rechtzeitig.

Ihre Optionen

Verfügbare Rechnungsformate
Wählen Sie die für Ihr Unternehmen passende Ausprägung der E-Rechnung – X-Rechnung oder ZUGFeRD.

Icon
Ausprägung der E-Rechnung
X-Rechnung
  • Strukturierte XML-Datei
  • Empfohlen, wenn Ihr ERP-System XML direkt verarbeiten kann
  • Benötigt eine Leitweg-ID – wir helfen Ihnen dabei
Icon
Ausprägung der E-Rechnung
ZUGFeRD
  • Hybrid aus PDF und eingebettetem XML
  • Empfohlen, wenn Sie die Rechnung auch visuell lesen möchten
  • Konform zu EN 16931

In wenigen Schritten umgestellt

Ihre Angaben & unsere Checkliste

Ihre vier Angaben. Unsere drei Schritte. Gemeinsam fertig.

Was wir von Ihnen benötigen
Für die Umstellung benötigen wir folgende Angaben:

  • Ihre Kundennummer
  • Ansprechpartner & Telefonnummer
  • Gewünschtes Rechnungsformat (X-Rechnung oder ZUGFeRD)
  • E-Mail-Adresse oder Portal für den Rechnungsempfang
  • Ihre Leitweg-ID (falls vorhanden)
Erfolgt keine Rückmeldung, stellen wir automatisch um.
Ohne Ihre Angaben wählen wir das Format für Sie – bitte hinterlegen Sie rechtzeitig Ihre bevorzugte Ausprägung (X-Rechnung oder ZUGFeRD).
Was Sie bitte prüfen sollten

  • 1

    Technische Voraussetzungen prüfen
    Klären Sie, ob Ihr ERP- oder Buchhaltungssystem E-Rechnungen (XML / ZUGFeRD) verarbeiten kann.
  • 2
    Abstimmung intern
    Informieren Sie Ihre Buchhaltung über die Umstellung und legen Sie eine zentrale Empfangsadresse fest.
  • 3
    Archivierung sicherstellen
    E-Rechnungen müssen GoBD-konform revisionssicher archiviert werden.
Sie empfangen intern noch keine E-Rechnungen?
Wenden Sie sich an Ihren ERP- oder Software-Anbieter (z. B. DATEV, SAP, Lexware), Ihren IT-Dienstleister oder Ihren Steuerberater. Diese richten den Empfang von E-Rechnungen für Sie ein.

Jetzt Daten hinterlegen
Format wählen, Empfangsadresse hinterlegen – fertig. In unter 3 Minuten erledigt.