Ab 01.01.2027 erhalten Sie Ihre Rechnung als E-Rechnung
Gesetzlich verpflichtend ab 2027. Für Sie erledigt in unter 3 Minuten.
„Die Umstellung war in zwei Minuten erledigt – unkomplizierter geht es kaum." – Steuerberater, langjähriger bfd-Kunde
Ab 01.01.2027 erhalten alle unsere Kunden ihre Rechnung ausschließlich als E-Rechnung.
Sie wählen einmalig Ihr bevorzugtes Format – wir kümmern uns um den Rest. Keine Umstellung Ihrer Prozesse, keine zusätzliche Software bei uns nötig.
Hintergrund: Das Wachstumschancengesetz schreibt die elektronische Rechnung im B2B-Bereich verbindlich vor.

Gesetzlicher Hintergrund
Die wichtigsten Stichtage im Überblick
Was gilt wann – und was das für Ihre Rechnungen von bfd bedeutet.
Ihre Optionen
Verfügbare Rechnungsformate
Wählen Sie die für Ihr Unternehmen passende Ausprägung der E-Rechnung – X-Rechnung oder ZUGFeRD.
- ✔ Strukturierte XML-Datei
- ✔ Empfohlen, wenn Ihr ERP-System XML direkt verarbeiten kann
- ✔ Benötigt eine Leitweg-ID – wir helfen Ihnen dabei
- ✔ Hybrid aus PDF und eingebettetem XML
- ✔ Empfohlen, wenn Sie die Rechnung auch visuell lesen möchten
- ✔ Konform zu EN 16931
In wenigen Schritten umgestellt
Ihre Angaben & unsere Checkliste
Ihre vier Angaben. Unsere drei Schritte. Gemeinsam fertig.
- ✔ Ihre Kundennummer
- ✔ Ansprechpartner & Telefonnummer
- ✔ Gewünschtes Rechnungsformat (X-Rechnung oder ZUGFeRD)
- ✔ E-Mail-Adresse oder Portal für den Rechnungsempfang
- ✔ Ihre Leitweg-ID (falls vorhanden)
- 1Technische Voraussetzungen prüfenKlären Sie, ob Ihr ERP- oder Buchhaltungssystem E-Rechnungen (XML / ZUGFeRD) verarbeiten kann.
- 2Abstimmung internInformieren Sie Ihre Buchhaltung über die Umstellung und legen Sie eine zentrale Empfangsadresse fest.
- 3Archivierung sicherstellenE-Rechnungen müssen GoBD-konform revisionssicher archiviert werden.