So wird die Vorsorgepauschale ab 2026 berechnet

16.02.2026

Vorsorgeaufwendungen, wie z. B. die Beiträge zur Renten- oder Krankenversicherung, werden in der Einkommensteuerveranlagung als Sonderausgaben berücksichtigt und mindern die zu zahlende Einkommensteuer. Damit sich die vom Arbeitnehmer gezahlten Vorsorgeaufwendungen schon während des Jahres steuermindernd auswirken können, wird beim Lohnsteuerabzug eine Vorsorgepauschale berücksichtigt. Ab 2026 gelten hierfür neue Regeln. Der Beitrag zeigt, was bei der Vorsorgepauschale gilt.

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