Auslegungsfähige Rückzahlungsklausel ist unrechtmäßig

14.08.2026

Lässt eine Rückzahlungsklausel den Schluss zu, dass diese selbst dann greifen würde, wenn der Arbeitnehmer damit unangemessen benachteiligt wird, so ist diese insgesamt unwirksam. Dies gilt jedenfalls bei „AGB-mäßigen“ Klauseln (BAG 21.10.25, 9 AZR 266/24).

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