Grundsätzlich keine Kapitaleinkünfte bei unentgeltlicher Ratenzahlungsvereinbarung

29.06.2026

Der BFH (24.3.26, VIII R 30/24) hat seine bisherige langjährige Rechtsprechung zur Zinsversteuerung bei Grundstücksübertragungen gegen zinslos vereinbarte Ratenzahlungen zugunsten der Steuerpflichtigen geändert. Nunmehr erzielt der Veräußerer in derartigen Fällen grundsätzlich keine zu versteuernden Einkünfte.

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