Kann die Befreiung eines Familienheims tatsächlich mehrere Flurstücke umfassen?
20.11.2023
Nur die Grundfläche des mit dem Familienheim bebauten Flurstücks oder bei größeren Flurstücken eine angemessene Zubehörfläche unterfällt dem verfassungsrechtlichen Schutz des gemeinsamen familiären Lebensraums und ist erbschaftsteuerlich begünstigt – so das FG Niedersachsen in seinem Urteil vom 12.7.23.
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