Das Auswahlermessen bei
mehreren Haftungsschulden ist zu dokumentieren
22.09.2025
OVG Schleswig-Holstein Die verfahrensrechtlich gebotene Begründung von Ermessensentscheidungen in schriftlichen Verwaltungsakten dient dazu, durch Verfahren einen Schutz des Grundrechts auf rechtliches Gehör und effektiven Rechtsschutz zu gewährleisten. Fehlt es daran, kann dies i.?d.?R. als Indiz für einen Ermessensausfall gewertet werden. Das hat das OVG Schleswig-Holstein entschieden.
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